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Teilnahmebedingungen Einzelunterricht Kinder vor Ort (Homeswimming)

1. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Schwimmunterricht. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.

2. Die Durchführung des Schwimmunterrichts erfolgt nach Absprache in Schwimmeinrichtungen, die der Kunde vor Ort zur Verfügung stellt. Die Schwimmeinrichtung muss für den Schwimmunterricht hinsichtlich Wassertiefe (die Teilnehmer müssen sicher stehen können), Wasserfläche (Größe) und Temperatur (mind. 20-25°C) geeignet sein.
Der Besitzer/Betreiber der Schwimmeinrichtung gewährleistet zudem eine Wasserqualität, die den üblichen Hygieneanforderungen entspricht. Stellt sich vor Ort heraus, dass die Schwimmeinrichtung nicht geeignet ist, behalten wir uns vor den Schwimmunterricht nicht durchzuführen.

3. Die Teilnehmer sind ab Beginn der Schwimmstunden bis zu deren Ende im Wasser versichert. Für Verletzungen und Schäden, die die Teilnehmer vor oder nach der Schwimmstunde erleiden bzw. verursachen, sowie für Kleidung und Wertgegenstände haftet die MK Schwimmschule nicht.
Die Schwimmstunde beginnt mit der Übergabe der Teilnehmer an den Schwimmlehrer und endet mit der Rückgabe der Teilnehmer an die Erziehungsberechtigten bzw. an die von den Eltern bestellten Aufsichtspersone(n).
Die Übergabe erfolgt jeweils außerhalb des Schwimmbeckens.
MK Schwimmschule haftet im Übrigen nicht für einfache, sondern nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der MK Schwimmschule oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der MK Schwimmschule beruhen

4. Die Teilnahme am Schwimmunterricht erfolgt auf eigene Verantwortung und unter Angabe korrekter Daten und Informationen insbesondere zu den Teilnahmevoraussetzungen. Gesundheitliche Einschränkungen aller Art sind der Kursleitung bei der Anmeldung bzw. vor Kursbeginn unaufgefordert mitzuteilen. Wir behalten uns zu jeder Zeit vor z.B. bei falschen Angaben oder fehlender Eignung hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Motivation, Teilnehmer von Kursstunden oder Kursen auszuschließen, die Teilnahme zu verweigern oder den Schwimmunterricht vorzeitig zu beenden.

5. Die Dauer der Unterrichtseinheiten beträgt: 30 Min. bzw. 45 Min. und wird vor der Durchführung festgelegt. Je nach Stundenverlauf kann eine Unterrichtseinheit verkürzt werden. Die Teilnehmer haben während der Unterrichtseinheiten die Anweisungen des Schwimmlehrers zu beachten.

6. Der Honorarsatz wird vor der ersten durchgeführten Unterrichtseinheit festgelegt. Honorar und ggf. Fahrtkosten und Eintrittsgelder für den Schwimmlehrer werden nach Durchführung der letzten Unterrichtseinheit in Rechnung gestellt.

7. Versäumt ein Teilnehmer eine oder mehrere Unterrichtseinheiten, so ist der Stundensatz trotzdem zu entrichten. Eine Rückerstattung des Honorars ist nicht (auch nicht teilweise) möglich. Dies schließt auch Punkt 2 und 4 (s.o.) mit ein.

8. MK Schwimmschule behält sich das Recht vor, Kursstunden aus wichtigem Grund wie beispielsweise bei schlechter Witterung, Erkrankung des Schwimmlehrers, etc. abzusagen bzw. zu verschieben.

9. Verzichtet ein Teilnehmer auf die Teilnahme an Unterrichtseinheiten, ist dies bis spätestens 3 Stunden vor dem betreffenden Termin bei der MK Schwimmschule zu melden. Erfolgt die Abmeldung nicht rechtzeitig, sind das Stundenhonorar und ggf. Fahrtkosten zu entrichten.

10. Anonymisiertes (verpixeltes Gesicht) Bild- und Filmmaterial aus den Kursen darf zu Werbe- und Lehrzwecken verwendet werden.

11. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. In einem solchen Fall treten an die Stelle der unwirksamen Klausel die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

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