1. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Schwimmunterricht. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.
2. Die Teilnehmer sind ab Beginn der Schwimmstunden bis zu deren Ende im Wasser versichert. Für Verletzungen und Schäden, die die Teilnehmer vor oder nach der Kurseinheit erleiden bzw. verursachen, sowie für Kleidung und Wertgegenstände haftet die MK Schwimmschule nicht. Erziehungsberechtigte und eventuelle Begleitpersonen betreten und nutzen die jeweilige Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr. MK Schwimmschule haftet im Übrigen nicht für einfache, sondern nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der MK Schwimmschule oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der MK Schwimmschule beruhen.
3. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und unter Angabe korrekter Daten und Informationen insbesondere zu den Teilnahmevoraussetzungen. Gesundheitliche Einschränkungen aller Art sind der Kursleitung bei der Anmeldung bzw. vor Kursbeginn unaufgefordert mitzuteilen. Wir behalten uns zu jeder Zeit vor z.B. bei falschen Angaben oder fehlender Eignung hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Motivation, Teilnehmer von Kursstunden oder Kursen auszuschließen, die Teilnahme zu verweigern oder einen Kurswechsel zu veranlassen.
4. Die Dauer der Unterrichtseinheiten beträgt: 30 Min., 45 Min. oder und wird vor der Durchführung festgelegt. Je nach Stundenverlauf kann eine Unterrichtseinheit verkürzt werden. Die Teilnehmer und dessen Begleiter haben während der Unterrichtseinheit die Anweisungen des Schwimmlehrers zu beachten.
5. Der Honorarsatz wird vor der ersten durchgeführten Unterrichtseinheit festgelegt. Der Eintrittspreis für Teilnehmer und Lehrer in die Schwimmbäder ist in der Kursgebühr nicht enthalten und muss gesondert entrichtet werden. Honorar und Eintrittsgelder für den Schwimmlehrer werden nach Durchführung der letzten Unterrichtseinheit in Rechnung gestellt.
6. Versäumt ein Teilnehmer eine oder mehrere Unterrichtseinheiten, so ist der Stundensatz trotzdem zu entrichten. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht (auch nicht teilweise) möglich. Dies schließt auch Punkt 3 (s.o.) mit ein.
7. MK Schwimmschule behält sich das Recht vor, Kursstunden aus wichtigem Grund wie beispielsweise bei schlechter Witterung, Erkrankung des Schwimmlehrers, etc. abzusagen bzw. zu verschieben.
8. Verzichtet ein Teilnehmer auf die Teilnahme an Unterrichtseinheiten, ist dies bis spätestens 3 Stunden vor dem betreffenden Termin bei der MK Schwimmschule zu melden. Erfolgt die Abmeldung nicht rechtzeitig, ist das Stundenhonorar zu entrichten.
9. Anonymisiertes Bild- und Filmmaterial aus den Kursen darf zu Werbe- und Lehrzwecken verwendet werden.
10. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. In einem solchen Fall treten an die Stelle der unwirksamen Klausel die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.