Die Bayerische Staatsregierung setzt auch im kommenden Jahr die Gutscheinaktion zur Schwimmförderung fort.
Alle Vorschulkinder erhalten i.d.R. vor den Sommerferien einen Gutschein für das Kindergartenjahr 25/26.
Dieser kann ab Herbst 2025 bei unseren Kursen eingericht werden.
Die bisherigen Gutscheine (24/25) werden von uns ab 01.09.2025 NICHT mehr angenommen.
Für die Einlösung der Gutscheine gelten folgende Regelungen:
– Nur einlösbar für Vorschulkinder.
– Nur einlösbar in Kursarten Anfänger und Fortgeschrittene 1.
– Nur Original–Gutscheine mit Stempel der jeweiligen Bildungseinrichtung. Wir akzeptieren keine Kopien!
– Die Einlösung ist nur am ersten Kurstag zusammen mit den Anmeldeunterlagen möglich. Kein Nachreichen!
– Pro Kind ist – unabhängig des Kursanbieters – nur ein Gutschein einlösbar.
– Keine Barauszahlung, der Gutschein wird von der Kursgebühr abgezogen.
– Ein Gutschein begründet keinen Anspruch auf einen Kursplatz.
– Wir behalten uns vor, im Zweifelsfall Gutscheine nicht zu akzeptieren!