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Informationen zur Gutscheinaktion „Mach mit – Tauch auf!“

Gutschein Schwimm mit- Tauch auf der Bayerischen Staatsregierung

Die Bayerische Staatsregierung setzt auch im kommenden Jahr die Gutscheinaktion zur Schwimmförderung fort.

Alle Vorschulkinder erhalten i.d.R. vor den Sommerferien einen Gutschein für das Kindergartenjahr 25/26.

Dieser kann ab Herbst 2025 bei unseren Kursen eingericht werden.
Die bisherigen Gutscheine (24/25) werden von uns ab 01.09.2025 NICHT mehr angenommen.

Für die Einlösung der Gutscheine gelten folgende Regelungen:
– Nur einlösbar für Vorschulkinder.
– Nur einlösbar in Kursarten Anfänger und Fortgeschrittene 1.
Nur OriginalGutscheine mit Stempel der jeweiligen Bildungseinrichtung. Wir akzeptieren keine Kopien!
– Die Einlösung ist nur am ersten Kurstag zusammen mit den Anmeldeunterlagen möglich. Kein Nachreichen!
Pro Kind ist – unabhängig des Kursanbieters – nur ein Gutschein einlösbar.
Keine Barauszahlung, der Gutschein wird von der Kursgebühr abgezogen.
– Ein Gutschein begründet keinen Anspruch auf einen Kursplatz.
– Wir behalten uns vor, im Zweifelsfall Gutscheine nicht zu akzeptieren!

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