1. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines Schwimmkurses. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.
2. Die Kursteilnehmer sind ab Beginn der Schwimmstunden bis zu deren Ende im Wasser versichert. Für Verletzungen und Schäden, die die Teilnehmer vor oder nach der Kurseinheit erleiden bzw. verursachen, sowie für Kleidung und Wertgegenstände haftet die MK-Schwimmschule nicht. Erziehungsberechtigte und eventuelle Begleitpersonen betreten und nutzen die Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr. MK-Schwimmschule haftet im Übrigen nicht für einfache, sondern nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der MK-Schwimmschule oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der MK-Schwimmschule beruhen.
3. Die Kursteilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und unter Angabe korrekter Daten und Informationen insbesondere zu den Teilnahmevoraussetzungen. Gesundheitliche Einschränkungen aller Art sind der Kursleitung bei der Anmeldung bzw. vor Kursbeginn unaufgefordert mitzuteilen. Wir behalten uns zu jeder Zeit vor z.B. bei falschen Angaben oder fehlender Eignung hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Motivation, Teilnehmer von Kursstunden oder Kursen auszuschließen, die Teilnahme zu verweigern oder einen Kurswechsel zu veranlassen. Die Kurseinteilung obliegt ausschließlich der MK-Schwimmschule.
4. Die Dauer der Unterrichtseinheiten beträgt: 45 Min. an 8 Kurstagen (Anfänger/Fortgeschrittene) oder bei Einzelunterricht nach Absprache. Alle Kursteilnehmer und dessen Begleiter haben während der Unterrichtseinheit die Anweisungen des Schwimmlehrers zu beachten.
5. Kursgebühren
Anfänger/Fortgeschrittene: 120€. Der Eintrittspreis ins Waldbad Günzburg ist nicht enthalten.
Alle Kursgebühren sind vor der ersten Unterrichtseinheit bar zu entrichten.
6. Versäumt ein Teilnehmer eine oder mehrere Unterrichtseinheiten, so ist der Stundensatz trotzdem zu entrichten. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht (auch nicht teilweise) möglich. Dies schließt auch Punkt 3 (s.o.) mit ein.
7. MK-Schwimmschule behält sich das Recht vor, Kursstunden aus wichtigem Grund wie beispielsweise bei schlechter Witterung, Erkrankung des Schwimmlehrers, etc. abzusagen bzw. zu verschieben.
8. Verzichtet ein Teilnehmer auf die Teilnahme am Kurs, ist dies bis spätestens drei Tage vor Kursbeginn bei der MK-Schwimmschule zu melden, damit der Kursplatz weitergegeben werden kann. Erfolgt die Abmeldung nicht rechtzeitig, ist die Kursgebühr zu entrichten.
9. Anonymisiertes Bild- und Filmmaterial aus den Kursen darf zu Werbe- und Lehrzwecken verwendet werden, sofern zum Kursbeginn kein schriftlicher Widerspruch vorliegt.
10. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. In einem solchen Fall treten an die Stelle der unwirksamen Klausel die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.